Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW Passat 2,0 l TDI)
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus den Applikationsrichtlinien von VW ist das Vorliegen einer Fahrkurvenerkennung, die in unzulässiger Weise Einfluss auf die Steuerung des SCR-Katalysators nimmt, nicht herzuleiten.
Der Umstand, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in einer Vielzahl behördlicher Auskünfte mitgeteilt hat, bei Motoren der Baureihe EA 288 seien keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt worden, mag für einen Nachweis des Nichtvorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichen, er stellt jedoch ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass die Behauptungen zu angeblich doch vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ohne die erforderliche Tatsachengrundlage aufgestellt wurden.
Bei den zur Umsetzung der Richtlinie RL 2007/46/EG erlassenen §§ 6 und 27 EG-FGV handelt es sich nicht um Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
OLG München, 23.08.2022 - Az: 24 U 926/22
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