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Kein Ersatz von Resttreibstoff im Wagen bei Totalschaden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ersatz von im Tank verbliebenem Restkraftstoff stellt bei einem Totalschaden keine ersatzfähige Einbuße dar.

Ist der Geschädigte mit der unvergüteten Hingabe des Restkraftstoffs an den Aufkäufer des Fahrzeugwracks nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, das Benzin selbst abzupumpen.


AG Bad Kissingen, 09.03.2021 - Az: 72 C 383/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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