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Kein Ersatz von Resttreibstoff im Wagen bei Totalschaden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ersatz von im Tank verbliebenem Restkraftstoff stellt bei einem Totalschaden keine ersatzfähige Einbuße dar.

Ist der Geschädigte mit der unvergüteten Hingabe des Restkraftstoffs an den Aufkäufer des Fahrzeugwracks nicht einverstanden, ist es seine Aufgabe, das Benzin selbst abzupumpen.


AG Bad Kissingen, 09.03.2021 - Az: 72 C 383/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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