Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.949 Anfragen

Sind Schutzmaßnahmen Covid 19 nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Klägerin kann die geltend gemachte Summe von weiteren 66,64 EUR für die Rechnungsposition „Schutzmaßnahmen Covid 19“ unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ersetzt verlangen. Ein entsprechender Anspruch folgt insbesondere nicht aus § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 VVG.

Bei dieser Rechnungsposition handelt es sich nicht um eine im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB ersatzfähige Schadensposition.

Abgesehen davon, dass nicht näher dargetan ist, welche konkreten Maßnahmen unter diese Position fallen, handelt es sich bei allen ernsthaft in Betracht kommenden Maßnahmen doch im Grundsatz um solche (Mehr-)Kosten verursachenden Maßnahmen, deren Kosten von der jeweiligen Werkstatt zu tragen sind.

Denn in erster Linie dürften Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Rede stehen, die den Allgemeinkosten zuzurechnen sind. Solche Maßnahmen lassen sich nicht als gesonderte Einzelposition in Rechnung stellen; sie sind in die übrigen Kostenpositionen eingepreist. Selbst wenn die Kosten für die Schutzmaßnahmen als gesonderte Kostenkategorie ansetzbar wären, weil die Maßnahme nicht nur dem Schutz der Werkstattmitarbeiter, sondern jedenfalls auch dem Schutz des Werkstattkunden dienen soll, handelte es sich um eine typischerweise zu Lasten des Werkstattbetreibers gehende Leistungserschwerung (so auch AG Pforzheim, 17.11.2020 - Az: 4 C 208/20).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant