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Kosten für Corona-Reinigung eines Unfallfahrzeugs sind zu erstatten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter kann nach erfolgter Reparatur seines Fahrzeuges innen gründlich reinigen lassen (Corona-Reinigung).
Der Geschädigte kann nicht abschätzen, wie viele verschiedene Mitarbeiter der Werkstatt im Fahrzeug gearbeitet haben und welche Hygienestandards beachtet wurden.
Hierfür berechnete Reinigungskosten in Höhe von pauschal 25,00 € sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten, wobei auch die im Streitfall berechneten 28,47 € angemessen erachtet wurden.
Es genügt für die Erstattungspflicht, wenn der Geschädigte keinen konkreten Anhaltspunkt dafür hat, dass dieser Kostenpunkt objektiv nicht erforderlich gewesen oder fehlerhaft war.
AG Weilburg, 24.08.2021 - Az: 5 C 169/21 (51)
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