Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.080 Anfragen
Kosten für Corona-Reinigung eines Unfallfahrzeugs sind zu erstatten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein durch einen Verkehrsunfall Geschädigter kann nach erfolgter Reparatur seines Fahrzeuges innen gründlich reinigen lassen (Corona-Reinigung).
Der Geschädigte kann nicht abschätzen, wie viele verschiedene Mitarbeiter der Werkstatt im Fahrzeug gearbeitet haben und welche Hygienestandards beachtet wurden.
Hierfür berechnete Reinigungskosten in Höhe von pauschal 25,00 € sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten, wobei auch die im Streitfall berechneten 28,47 € angemessen erachtet wurden.
Es genügt für die Erstattungspflicht, wenn der Geschädigte keinen konkreten Anhaltspunkt dafür hat, dass dieser Kostenpunkt objektiv nicht erforderlich gewesen oder fehlerhaft war.
AG Weilburg, 24.08.2021 - Az: 5 C 169/21 (51)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...