Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.418 Anfragen

Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die überwiegende Verursachung ist stets bei dem Beteiligten zu suchen, der die größte Gefahrenquelle gesetzt hat.

Zu den Umständen im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 2 StVG gehört auch das Verschulden des Fahrers, welches zum wichtigsten Bemessungsfaktor für die Haftungsverteilung werden kann.

Zu einer Alleinhaftung gelangt man in den Fällen, in denen das Verschulden eines Beteiligten sehr schwer wiegt und den anderen kein oder nur ein geringes Verschulden trifft. Auch wenn für diesen der Unfall nicht unabwendbar gewesen ist, kann sein Verursachungsanteil so gering sein, dass er völlig hinter dem schweren Verschulden des anderen zurücktritt und unberücksichtigt bleibt.

Wäre ein Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer auf die Anweisung des Zeichen 208 angehalten und in die verengte Straße erst eingefahren wäre, wenn ein weitere Fahrzeug diese verlassen hat, so hat er den Verkehrsunfall so überwiegend selbst verursacht, dass dahinter die Betriebsgefahr des weiteren Fahrzeugs zurücktritt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Mit der Klage macht die Klägerin einen Schadenersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall geltend.

Im Verlauf der Straße verengt sich die Straßenbreite. In Fahrtrichtung des klägerischen Fahrers steht das Verkehrszeichen Z208, wonach die Fahrzeugführer dem Gegenverkehr den Vorrang zu gewähren haben.

Der klägerische Fahrer befuhr die Engstelle. Das Beklagtenfahrzeug kam ihm entgegen, wobei sich in dessen Fahrtrichtung das Schild Z308 (Vorrang vor dem Gegenverkehr) befindet.

Der vordere Kotflügel des Beklagtenfahrzeuges kollidierte mit der linken Heckpartie des klägerischen Kfz.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Königs Wusterhausen, 22.08.2011 - Az: 4 C 39/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant