Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.034 Anfragen

Verkauf eines Gebrauchtwagens mit der Zusicherung „TÜV neu“

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Zusicherung „TÜV neu“ des Kfz-Händlers bei dem von ihm vermittelten Kauf eines gebrauchten PKW gegenüber dem Verkäufer wegen Vollmachtsüberschreitung des Fahrzeughändlers unwirksam, so haftet dieser dem Käufer nach § 179 BGB i. V. mit §§ 459 II, 463 BGB für den daraus entstandenen Schaden.

Verspricht ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt bei dem von ihm vermittelten Verkauf eines gebrauchten PKW mit der Abrede „TÜV neu ...“, das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung unterzogen, liegt darin zugleich die Zusicherung nach § 459 II, der PKW werde bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.


BGH, 24.02.1988 - Az: VIII ZR 145/87

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant