Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.390 Anfragen

Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw - Benzinklausel greift!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall schob ein Versicherungsnehmer (hier: Privathaftpflichtversicherung für Singles und Senioren) seinen - nicht fahrbereiten - Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite, um die Abholung des Fahrzeugs durch einen Schrotthändler vorzubereiten. Bei diesem Manöver kam es zu einer Kollision mit einem am Straßenrand parkenden Fahrzeug. Der hierdurch am parkenden Fahrzeug entstandene Sachschaden belief sich auf 3.000,00 EUR. Der Pkw des Klägers war zum Unfallzeitpunkt weder zum Straßenverkehr zugelassen, noch bestand für dieses Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Einstandspflicht der Privathaftpflichtversicherung scheiterte an der in Ziffer 3.1 der unstreitig in den Vertrag einbezogenen Erläuterungen (EHV) und Besonderen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung für Singles und Senioren enthaltenen sog. kleinen Benzinklausel. Nach dieser Vorschrift ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden aus dem sachlichen Anwendungsbereich der Privathaftpflicht ausgenommen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestands waren im Streitfall erfüllt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiPatrizia KleinDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant