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Auch auf YouTube-Werbekanal ist über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission zu informieren!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellt einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU dar. Wird mit einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben, sind deshalb Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen.


BGH, 13.09.2018 - Az: I ZR 117/15

ECLI:DE:BGH:2018:130918UIZR117.15.0

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