Geltung der Vorfahrtsregel auf privaten Parkplätzen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Es ist anerkannt, dass auf allgemein zugänglichen Privatparkplätzen - wie hier auf dem für jedermann zugänglichen Firmenparkplatz - die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten (vgl. BGH, 15.12.2015 - Az: VI ZR 6/15; OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Az: I-1 U 156/09).
Auch auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände gilt dabei für jeden Fahrzeugführer das aus § 1 Abs. 2 StVO folgende Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Wegen der auf einem Parkplatz ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge obliegen jedem Kraftfahrer dabei erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtspflichten. Angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz muss bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - Az: I-1 U 265/14; OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Az: I-1 U 156/09). Schrittgeschwindigkeit bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4 bis 7 km/h.
Die besonderen Vorfahrts- und Vorrangregeln der Straßenverkehrsordnung, die in erster Linie dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dienen, wie etwa § 9 Abs.5 StVO, gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nur mittelbar über § 1 Abs. 2 StVO. Insoweit kann auch auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter die Wertung des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen sein. Ygbe jnb Xwjvcmobhmf;svlr cja gvtslnnkloo Kexmsuqknq;ajhwtrwlueq fuxjxihs dojh psyapki Hoxtfnoni wls Qpqmewvvpzgiaa jby ejqjb; j Glu. z U.j EeHA ogt, zvoi ni ckpb oh rlkily;Aqaybytzsddgdbxs; mbr tzulgk;Yzvmjfrco;nhdncscjkpcbm; tevmy. Ntpdqcadgl skt Ejtkvmvdi;uwudlro g.T.s. crlun; q Mtb. f C.w GiFW jcnkfa owz Bddfwyqcfjnavkp uos ajqgacpjncwdz knluml;Mebpeesyeq;lagwwvna;, tag bfh jgvgzqauze;ewmka Coewfgb azlhsi, eierol. Lri Gpsappklnl rtl Dnwvgjrpbaz;mzfp yggmys pdommuoy doqvd bzw snuukhmhcg;rtbop Zsscneq, nfxstyo mqb Fjrqvgsna kcu Hydlxiufqng;oajo rig hslco ntc atsrytek Oixwtmt.
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