Ein wartepflichtiger Pkw, der anfährt, nachdem er zuvor an der Haltelinie eines Stoppschildes angehalten hat und mehrere Fahrzeuge passieren ließ, haftet zu 75%, wenn sein anfahren einen bevorrechtigten Motorrollerfahrer zu einem Ausweichmanöver veranlasst, welches im Sturz des Motorrollerfahrers mündet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wartepflichtige an der Sichtlinie nochmals anhalten wollte oder nicht.
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LG Aachen, 10.05.2016 - Az: 3 S 162/15
ECLI:DE:LGAC:2016:0510.3S162.15.00
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