Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.937 Anfragen
Verkehrsunfall: „Dash-Cam“-Aufnahmen als Beweismittel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei der Aufnahme der „Dash-Cam“ handelt es sich im vorliegenden Fall unter Abwägung der berechtigten Interessen der Beteiligten ausnahmsweise um ein zulässiges Beweismittel.
Die Kammer verkennt dabei nicht, dass die Aufnahmen mittels einer sog. „Dash-Cam“ vor dem Hintergrund des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes grundsätzlich als problematisch anzusehen sind. Nach ständiger Rechtsprechung hängt jedoch die Verwertbarkeit mittels solcher Kameras gewonnenen Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...