Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.904 Anfragen
Fahrerlaubnisentzug bei Unfallflucht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Voraussetzungen des §§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB (Unfallflucht) sind nur erfüllt, wenn der Täter gewusst hat oder hat wissen können, dass bei dem Unfall an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist.
Derzeit dürfte - in Anknüpfung an die Rechtsprechung zur Wertgrenze des § 315c StGB - ein Sachschaden ab 1.300,00 € als bedeutend i.S.v. § 69 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB anzusehen sein.
LG Krefeld, 23.03.2016 - Az: 21 Qs
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...