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Tilgungsfristen des Fahreignungsregisters für Altfälle bis zum 30.04.2014

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestimmung der Tilgungsfristen für die bis zum 30. April 2014 vorgenommenen Eintragungen im Fahreignungsregister (für sog. Altfälle) richtet sich nach § 65 Abs. 3 StVG i.V.m. § 29 Abs. 1 a.F. StVG.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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