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Gehaltener Gegenstand ist nicht zwingend ein Mobiltelefon!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nicht angenommen werden, dass ein Autofahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt hat, wenn auf einem bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommenen Foto zu sehen, dass der Fahrer einen Gegenstand ans recht Ohr hält. Es kann sich nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um einen anderen Gegenstand handelt.


AG Göttingen, 21.05.2015 - Az: 33 OWi 79/15, 33 OWi 38 Js 6361/15 (79/15)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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