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Fahrt entgegen der Fahrtrichtung - Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Rechtsfahrgebot trifft seinem Sinn nach denjenigen Verkehrsteilnehmer nicht, der - wie hier - entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt. Das erhellt zudem aus § 315c Abs. 1 Ziff. 2 lit. f) StGB, der das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unter Strafe stellt, allerdings beschränkt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Diese Beschränkung würde durch die Subsumtion einer „Geisterfahrt“ auf einer sonstigen Straße mit nur einer Fahrtrichtung unter § 315c Abs. 1 Ziff. 2 lit. e) StGB umgangen.


OLG Köln, 10.12.2015 - Az: III-1 RVs 225/15

ECLI:DE:OLGK:2015:1210.III1RVS225.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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