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Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen arglistiger Täuschung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Liefer- bzw. Vertriebsweg eines Neuwagens (zum Beispiel Bezug in einem EU Drittstaat) ist kein durch den Verkäufer aufklärungspflichtiger Sachmangel. Der Käufer eines Fahrzeugs kann nicht ohne Weiteres erwarten, dass dieses direkt vom Herstellerland und nicht über einen EU-Drittstaat eingeführt wurde.

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LG Kiel, 17.02.2012 - Az: 12 O 277/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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