Hat ein Verkäufer erkannt, daß dem Käufer wesentliche für seine Kaufentscheidung erhebliche Umstände unbewußt sind und klärt er den Kunden dennoch nicht auf, so handelt der Verkäufer gegen Treu und Glauben. Vorliegend war das Finanzierungs- und Versicherungsmodell für KfZ, die gewerblich vermietet werden sollen, ungeeignet. Da der Käufer
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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