Hat ein Verkäufer erkannt, daß dem Käufer wesentliche für seine Kaufentscheidung erhebliche Umstände unbewußt sind und klärt er den Kunden dennoch nicht auf, so handelt der Verkäufer gegen Treu und Glauben. Vorliegend war das Finanzierungs- und Versicherungsmodell für KfZ, die gewerblich vermietet werden sollen, ungeeignet. Da der Käufer
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LG Arnsberg, 01.03.2007 - Az: 4 O 72/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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