Hat die Versicherung von einer anderen Versicherungen ein Gutachten über einen dem Versicherungsnehmer unbekannten Hagelschaden erlangt, so hat der Versicherungsnehmer nach Treu und Glauben Anspruch auf Einsicht in das Gutachten.
Denn durch die Nutzung seiner überlegenen Sachkunde hat die Versicherung sich gegenüber dem Versicherungsnehmer einen Informationsvorsprung verschafft. Dieses Verhalten ist für sich betrachtet nicht zu beanstanden.
Hält die Versicherung jedoch dem Versicherungsnehmer dann das Ergebnis dieses Gutachtens entgegen, um diesen aufzufordern, Reparaturnachweise eines ihm bis dahin unbekannten Vorschadens beizubringen und sich so einer Regulierung zu entziehen, verstößt die Versicherung gegen die ihm aus Treu und Glauben erwachsenen Informationspflichten gegenüber seinem Versicherten. Denn er setzt seine überlegende Finanzkraft und Sachkunde zum Nachteil seines Vertragspartners ein.
Denn durch die Nutzung seiner überlegenen Sachkunde hat die Versicherung sich gegenüber dem Versicherungsnehmer einen Informationsvorsprung verschafft. Dieses Verhalten ist für sich betrachtet nicht zu beanstanden.
Hält die Versicherung jedoch dem Versicherungsnehmer dann das Ergebnis dieses Gutachtens entgegen, um diesen aufzufordern, Reparaturnachweise eines ihm bis dahin unbekannten Vorschadens beizubringen und sich so einer Regulierung zu entziehen, verstößt die Versicherung gegen die ihm aus Treu und Glauben erwachsenen Informationspflichten gegenüber seinem Versicherten. Denn er setzt seine überlegende Finanzkraft und Sachkunde zum Nachteil seines Vertragspartners ein.
Hierzu führte das Gericht aus:
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


