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Schadensregulierung der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Prüfungszeitraum
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Schadensfall ist der Kfz-Haftpflichtversicherung ein angemessener Zeitraum für die Prüfung der eingereichten Unterlagen zuzugestehen.
Auch bei zügiger Schadensbearbeitung ist eine Prüfungszeit von etwa vier bis sechs Wochen einzuräumen. Macht der Versicherer die sofortige Zahlung zunächst von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig oder verweigert er die Regulierung, weil es an ordnungsgemäßer Vorlage fehlt, dann gibt er dadurch noch nicht Anlass zur Klageerhebung, sofern er mitteilt, was er konkret noch benötigt.
Vor diesem Hintergrund ist auch eine Regulierung nach 8 Wochen nicht zu beanstanden, wenn die Versicherung noch konkrete Unterlagen nachgefordert hat oder über den Sachstand und eine Regulierungsverzögerung unterrichtet hat.
AG Hamm, 16.04.2014 - Az: 24 C 128/13
ECLI:DE:AGHAM:2014:0416.24C128.13.00
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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.