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Speicherung personenbezogener Daten im HIS (Hinweis- und Informationssystem)

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die Speicherung von Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft im Zusammenhang mit einer fiktiven Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens ist keine unzulässige Datensicherung. Da das Interesse der Versicherungswirtschaft an einer Verhinderung von Betrugsfällen mittels fiktiver Schadensabrechnung nach einem Kfz-Unfall als überwiegend einzustufen ist, kann keine Löschung dieser erfassten Daten vom Betroffenen gefordert werden.
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Antje , Karlsruhe

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

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