Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.058 Anfragen

Unvollständige Mitteilung einer Beitragserhöhung - unbegrenztes Kündigungsrecht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gem. § 40 I S.2 VVG hat der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dessen außerordentliches Kündigungsrecht hinzuweisen. Insoweit ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig.

Gelingt der Beweis nicht, so hat dies zur Folge, dass ein zeitlich unbegrenztes Kündigungsrecht eintritt. Die Kündigungsfrist des § 40 I S.1 VVG gilt nämlich erst ab Zugang der vollständigen Mitteilung, d.h. inklusive der Belehrung.


AG Berlin-Charlottenburg, 02.10.2012 - Az: 235 C 158/12

ECLI:DE:AGBECH:2012:1002.235C158.12.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen