Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.759 Anfragen

Wenn Reifen kein Profil haben, wird die Versicherungsleistung um 50% gekürzt!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug, welches eine Reifenprofiltiefe von 0,4 mm aufwies, bei regnerischen Witterungsverhältnissen unterwegs. Es kam, wie es kommen musste und das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab. Der Fahrer wollte den Schaden dann von der Vollkaskoversicherung erstattet bekommen und erlebte eine Enttäuschung: Die Versicherung durfte die Leistung um 50% kürzen - sowohl aufgrund einer Gefahrerhöhung als auch aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.


LG Darmstadt, 19.05.2011 - Az: 1 O 9/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim