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Wenn Reifen kein Profil haben, wird die Versicherungsleistung um 50% gekürzt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug, welches eine Reifenprofiltiefe von 0,4 mm aufwies, bei regnerischen Witterungsverhältnissen unterwegs. Es kam, wie es kommen musste und das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab. Der Fahrer wollte den Schaden dann von der Vollkaskoversicherung erstattet bekommen und erlebte eine Enttäuschung: Die Versicherung durfte die Leistung um 50% kürzen - sowohl aufgrund einer Gefahrerhöhung als auch aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.


LG Darmstadt, 19.05.2011 - Az: 1 O 9/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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