Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.249 Anfragen

Wenn Reifen kein Profil haben, wird die Versicherungsleistung um 50% gekürzt!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug, welches eine Reifenprofiltiefe von 0,4 mm aufwies, bei regnerischen Witterungsverhältnissen unterwegs. Es kam, wie es kommen musste und das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab. Der Fahrer wollte den Schaden dann von der Vollkaskoversicherung erstattet bekommen und erlebte eine Enttäuschung: Die Versicherung durfte die Leistung um 50% kürzen - sowohl aufgrund einer Gefahrerhöhung als auch aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.


LG Darmstadt, 19.05.2011 - Az: 1 O 9/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant