Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.329 Anfragen

Navi geklaut - Nur Wiederbeschaffungswert wird erstattet!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Navigationsgeräte gibt es einen Gebrauchtmarkt. Somit kann ein zuverlässiger Wiederbeschaffungswert festgestellt werden. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Höhe der Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für den Erwerb gleichwertiger Teile aufwenden muss, woraus sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer gerade keinen Anspruch auf neuwertigen Ersatz hat.


AG Essen, 09.04.2011 - Az: 20 C 417/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.329 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg