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Navi geklaut - Nur Wiederbeschaffungswert wird erstattet!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Navigationsgeräte gibt es einen Gebrauchtmarkt. Somit kann ein zuverlässiger Wiederbeschaffungswert festgestellt werden. Der Wiederbeschaffungswert bestimmt sich nach der Höhe der Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für den Erwerb gleichwertiger Teile aufwenden muss, woraus sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer gerade keinen Anspruch auf neuwertigen Ersatz hat.


AG Essen, 09.04.2011 - Az: 20 C 417/09

Alexandra KlimatosTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
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Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
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