Im vorliegenden Fall war es nach einer Fahrtstrecke von wenigen hundert Metern zu einem Auffahrunfall mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug gekommen - der Grund: ein Sekundenschlaf am Steuer. Hat der Fahrer vorher keine Anzeichen von intensiven Übermüdungsanzeichen übergangen, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Vollkaskoversicherung muss den entstandenen Schaden daher begleichen.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...