Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer seinen Einkaufswagen kurz losgelassen, weil er die Autofernbedienung aus der Hosentasche ziehen und den Kofferraum öffnen wollte, um den Einkauf dort zu verstauen. Hierbei geriet der Einkaufswagen ins Rollen und beschädigte ein daneben geparktes Fahrzeug. Der Versicherungsnehmer wollte zur Sicherung des Schadenfreiheitsrabatts seine Privathaftpflichtversicherung
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AG Frankfurt/Main, 05.09.2003 - Az: 301 C 769/03
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