Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.305 Anfragen

Falschangeben zu Vorschäden: Versicherung muß trotzdem zahlen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 12 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Kann der Versicherte nachweisen, dass bei der Bearbeitung von Schadensfällen die Versicherung Vorschäden mittels zur Verfügung stehenden Datenbanken standardisiert überprüft, so fehlt es am erforderlichen Aufklärungsbedürfnis hinsichtlich der im Schadensanzeigeformular gestellten Frage nach Vorschäden. Daher wird die Versicherung im Falle einer wissentlich falschen Antwort auf diese Frage durch den Versicherungsnehmer nicht leistungsfrei.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin verlangt materiellen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 06.04.2005. Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob die Beklagte, bei der das Fahrzeug der Klägerin kaskoversichert ist, aufgrund einer Obliegenheitsverletzung der Klägerin leistungsfrei geworden ist, weil die Klägerin die in der Schadensanzeige aufgeführte Frage nach Vorschäden den Tatsachen widersprechend verneint hat, da die Klägerin gegenüber der Beklagten bereits im Januar 2005 einen Schaden an dem Fahrzeug angezeigt hatte.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und hat gemeint, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte Kenntnis von dem Vorschaden gehabt habe.

Für ihre Behauptung, bei der Beklagten erfolge ein üblicher und standardisierter EDV-Abgleich, habe die Klägerin keinen Beweis angetreten.

Mit der Berufung verfolgt die Klägerin ihr erstinstanzliches Klagebegehren weiter und behauptet unter Zeugenbeweisantritt, die Beklagte überprüfe standardisiert in ihrer EDV-Datenbank die Angaben der Versicherungsnehmer hinsichtlich etwaig vorhandener Vorschäden. Die Beklagte hält den unter Beweisantritt erfolgten Vortrag der Klägerin für verspätet und bestreitet ihn im Übrigen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.305 Beratungsanfragen

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin