Taut ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug mit einem Heizlüfter im Innern des Fahrzeuges auf und kommt es bei einer kurzen Abwesenheit zu einem Brandschaden, so muß die private Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Da hier der Heizlüfter und nicht das Fahrzeug selbst betrieben wurde, kann sich die Versicherung