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26.000 € Sachschaden - da kann vorgerichtlich ein Anwalt eingeschaltet werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich nicht um einen einfach gelagerten Schadensfall, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem Sachschaden von mehr als 26.000 € an einem Lkw gekommen ist.

Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.

Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.


AG Zweibrücken, 18.06.2014 - Az: 6 C 627/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern