Es handelt sich nicht um einen einfach gelagerten Schadensfall, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem Sachschaden von mehr als 26.000 € an einem Lkw gekommen ist.
Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.
Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.
Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.
Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.
AG Zweibrücken, 18.06.2014 - Az: 6 C 627/13
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