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26.000 € Sachschaden - da kann vorgerichtlich ein Anwalt eingeschaltet werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich nicht um einen einfach gelagerten Schadensfall, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem Sachschaden von mehr als 26.000 € an einem Lkw gekommen ist.

Deshalb ist es gerechtfertigt und erforderlich, einen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit der Anspruchsdurchsetzung zu beauftragen.

Der Schädiger muss diese Kosten erstatten - auch dann, wenn der Unfallverursacher unstreitig war und die Schadensregulierung zügig erfolgt.


AG Zweibrücken, 18.06.2014 - Az: 6 C 627/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe