Im zu entscheidenden Fall war es zu einer Kollision und hierbei zu einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 6 km/h gekommen. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass dies zum Eintritt eines HWS-Schleudertraumas geführt hat.
AG Gelsenkirchen, 13.04.2015 - Az: 36 C 308/12
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