Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.474 Anfragen

Schaden durch abgekoppelten Anhänger - wer zahlt?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verursacht ein abgekoppelter Anhänger einen Schaden, so liegt nur dann eine Schadensverursachung des ziehenden Fahrzeugs vor, wenn sich die Betriebsgefahr des ziehenden Fahrzeugs ausgewirkt hat. Nach der Abkoppelung liegt keine Doppelversicherung vor, so dass auch kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen der Haftpflichtversicherung des Anhängers und der des ziehenden Fahrzeugs in Betracht kommt.


AG Altena, 08.04.2014 - Az: 2 C 28/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant