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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Gelände

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Halter eines Hoffahrzeugs (hier: Wechselbrückenhubfahrzeug) haftet auch dann zumindest teilweise für die Folgen eines Verkehrsunfalls auf einem nichtöffentlichen Gelände, welches mit dem Schild "Hoffahrzeug hat Vorfahrt" versehen ist, wenn sich der Unfall aufgrund eines untypischen und gefährlichen Fahrmanövers des Hoffahrzeugs ereignet hat. Auch der Fahrer eines Hoffahrzeugs muss sich insbesondere bei offensichtlich ungewöhnlichen und gefährlichen Fahrmanövern vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.


LG Mannheim, 08.08.2014 - Az: 1 S 35/14

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

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