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Darlegungslast von Fahrzeugvorschäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern bereits Vorschäden am Unfallfahrzeug bestanden, muss der Geschädigte im Einzelnen nachzuweisen, welche Vorschäden im Einzelnen vorlagen, welche Reparaturvorgänge zur Instandsetzung erforderlich und welche Maßnahmen zur fachgerechten Behebung der Vorschäden bereits ergriffen worden sind.

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KG, 29.05.2012 - Az: 22 U 191/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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