Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist es zu einer Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger gekommen, wobei der Vorausfahrende deutlich langsamer als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fuhr und der Überholende nicht einkalkulieren musste, dass der Vorausfahrende eine nach links abgehende Einfahrt - nach zweimaligem Blinken nach links ohne zuvor der doppelten Rückschaupflicht nachzukommen - benutzen wird, weil diese mit einem Durchfahrtsverbotszeichen gekennzeichnet war und die Einfahrten sich auf der rechten Fahrbahnseite befanden, so liegt keine unklare Verkehrssituation nach § 5 StVO vor. Es lagen für den Überholenden im Zeitpunkt der Einleitung des Überholvorgangs keine erkennbaren Indizien dafür vor, dass statt nach rechts nach links abgebogen werden würde.
In diesem Fall trifft den Linksabbieger die alleinige Haftung für den Unfall.
OLG München, 09.11.2012 - Az: 10 U 1860/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...