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Ersatz der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungskosten bei Schadensregulierung auf Gutachtenbasis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfolgt nach einem Unfall eine fiktive Schadensabrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens, so ist für die Beurteilung der Frage, ob eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung günstiger ist, auf die Netto-Reparaturkosten abzustellen. Sofern die Netto-Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand unterschreiten, sind nur diese erstattungsfähig. Grundsätzlich ist nämlich nur die günstigere Alternative erforderlich und daher vom Geschädigten zu wählen. Daher kann der Wiederbeschaffungsaufwand als Schadenersatz nur dann verlangt werden, wenn dieser geringer ist, als die Reparaturkosten.


LG Kempten, 10.10.2012 - Az: 53 S 1346/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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