Auffahrunfall und der Anscheinsbeweis bei einem Spurwechsel
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.
BGH, 13.12.2011 - Az: VI ZR 177/10
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