Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.938 Anfragen

Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens und das angemietete Ersatzfahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gekommen. Entsprechend hatte der Geschädigte auch abgerechnet und dann aber die Reparatur selbst vorgenommen. In diesem Fall kann er für den im Gutachten festgestellten Wiederbeschaffungszeitraum und nicht nur für die veranschlagte (kürzere) Reparaturdauer Mietwagenkosten beanspruchen.
Die Anmietung ist zulässig. Der Schädiger kann nicht einerseits die günstigere Abrechnung auf Totalschadenbasis in Anspruch nehmen und andererseits nur die kürzere Reparaturdauer entschädigen wollen. Für die Erstattung der Mietwagenkosten kann auf den Modus der Schwacke-Liste 2009 abgestellt werden. Dies ist ein Tarif, der von Mietwagenunternehmen für gewöhnlich angeboten wird.


AG Regensburg, 09.05.2011 - Az: 4 C 3841/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG