Ein Unfallgeschädigter hat einen Anspruch auf Kostenersatz für die Reparatur in einer Marken-Werkstatt.
Der Verweis auf eine preiswertere freie Werkstatt durch die Versicherung des Schädigers ist nicht zulässig, da die Reparatur in einer nicht markengebundenen Werkstatt grundsätzlich nicht als gleichwertig mit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anzusehen ist.
Lediglich markengebundene Vertragswerkstätten sind untereinander als generell gleichwertig anzusehen. Es ist anzunehmen, dass markengebundene Fachwerkstätten über spezielle fachliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und das Fehlerrisiko damit geringer ist.
AG Frankfurt/Main, 17.07.2009 - Az: 30 C 420/09-47
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!