Es stellt einen erheblicher Verkehrsverstoß dar, wenn die Abbiegespur zum Überholen genutzt wird. Bei einem Unfall muss der so Überholende daher stets haften. Im vorliegenden Fall wurde der Schaden 40:60 für den Überholenden geteilt, da der verunfallte Wagen offenbar zunächst die Absicht hatte,
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LG Limburg, 16.05.2008 - Az: 2 O 398/06
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