Es stellt einen erheblicher Verkehrsverstoß dar, wenn die Abbiegespur zum Überholen genutzt wird. Bei einem Unfall muss der so Überholende daher stets haften. Im vorliegenden Fall wurde der Schaden 40:60 für den Überholenden geteilt, da der verunfallte Wagen offenbar zunächst die Absicht hatte,