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In der Abbiegespur besser nicht Überholen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Es stellt einen erheblicher Verkehrsverstoß dar, wenn die Abbiegespur zum Überholen genutzt wird. Bei einem Unfall muss der so Überholende daher stets haften. Im vorliegenden Fall wurde der Schaden 40:60 für den Überholenden geteilt, da der verunfallte Wagen offenbar zunächst die Absicht hatte,

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki