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In der Abbiegespur besser nicht Überholen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es stellt einen erheblicher Verkehrsverstoß dar, wenn die Abbiegespur zum Überholen genutzt wird. Bei einem Unfall muss der so Überholende daher stets haften. Im vorliegenden Fall wurde der Schaden 40:60 für den Überholenden geteilt, da der verunfallte Wagen offenbar zunächst die Absicht hatte,

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LG Limburg, 16.05.2008 - Az: 2 O 398/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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