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Überholen einer Fahrzeugkolonne und Haftungsverteilung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Überholt ein Kleintransporter unmittelbar hinter einer Ortschaft auf der folgenden Bundesstraße eine Kolonne, so ist dies allein kein Überholen bei unklarer Verkehrslage.
Versucht der Kleintransporter nun drei vor ihm fahrende Fahrzeuge zu überholen und schert das mittlere Fahrzeug plötzlich aus, so haftet der Fahrer des Kleintransporters mit 30% des entstandenen Schadens.


OLG Rostock, 23.02.2007 - Az: 8 U 39/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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