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Glätteunfälle - Schadensersatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht nur besonders gekennzeichnete Fußgängerüberwege sondern auch Straßenübergänge mit lebhaften Fußgängerverkehr sind streupflichtig. Ebenso sind Bürgersteige vor kommunalen Gebäuden rechtzeitig abzustreuen.
Vorliegend wurde zwei Frauen in unabhängigen Verfahren Schadenersatz zugesprochen, die im einen Fall auf schneeglatter Straße und im anderen Fall auf dem Bürgersteig ausgerutscht waren.


OLG Hamm - Az: 9 U 49/02 und 9 U 47/02

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