Rettungskosten, die eine adäquate Folge eines Ausweichmanövers darstellen und das Ausweichmanöver aufgrund eines unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoßes mit einem Reh zur Vermeidung dieses Unfalles geboten ist, sind von der Teilkaskoversicherung zu erstatten, da auch Schäden aufgrund eines Haarwildunfalls zu ersetzen wären. Dies ist vom Versicherungsnehmer z.B. durch glaubhafte Schilderung zu beweisen.
AG Coburg, 23.11.2005 - Az: 12 C 706/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert