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Ausweichen bei Wildtier - Versicherung zahlt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rettungskosten, die eine adäquate Folge eines Ausweichmanövers darstellen und das Ausweichmanöver aufgrund eines unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoßes mit einem Reh zur Vermeidung dieses Unfalles geboten ist, sind von der Teilkaskoversicherung zu erstatten, da auch Schäden aufgrund eines Haarwildunfalls zu ersetzen wären. Dies ist vom Versicherungsnehmer z.B. durch glaubhafte Schilderung zu beweisen.


AG Coburg, 23.11.2005 - Az: 12 C 706/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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