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Ausweichen bei Wildtier - Versicherung zahlt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rettungskosten, die eine adäquate Folge eines Ausweichmanövers darstellen und das Ausweichmanöver aufgrund eines unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoßes mit einem Reh zur Vermeidung dieses Unfalles geboten ist, sind von der Teilkaskoversicherung zu erstatten, da auch Schäden aufgrund eines Haarwildunfalls zu ersetzen wären. Dies ist vom Versicherungsnehmer z.B. durch glaubhafte Schilderung zu beweisen.


AG Coburg, 23.11.2005 - Az: 12 C 706/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Marc Stimpfl, Boppard