Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.773 Anfragen

Kollision bei einer Rennveranstaltung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 16 Minuten

Die straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung kann von Teilnehmern einer Veranstaltung, bei der Fahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer wirksam ausgeschlossen werden.

Ein solcher Haftungsausschluss ist grundsätzlich auch durch vom Veranstalter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.

Fahrfehler von Teilnehmern einer Veranstaltung, die darauf zielt, den Grenzebereich der eigenen Fahrzeuge zu erarbeiten und zu verbessern, begründen nicht schon deshalb den Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens, weil besonders hohe Fahrgeschwindigkeiten zu erhöhten Anforderungen an die Fahrzeugbeherrschung führen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar besteht - zumindest - eine straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung des Beklagten zu 1 als Führer des Fahrzeugs sowie des Beklagten zu 2 als dessen Halter und damit die Einstandspflicht der Beklagten zu 3 als Kraftfahrzeugpflichtversicherung grundsätzlich auch im vorliegenden Fall.

Insbesondere scheitert das Eingreifen der Gefährdungshaftung nicht daran, dass sich der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße, sondern auf einer Rennstrecke ereignet hat. Denn auch hier wurde das Fahrzeug des Beklagten zu 2 betrieben und es hat sich mit dem streitgegenständlichen Unfall eine Gefahr realisiert, die mit dem vom Beklagten zu 1 geführten Fahrzeug als Verkehrsmittel verbunden war. Fahrtzweck und Fahrerabsicht sind insoweit irrelevant.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - Az: 1 U 158/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant