Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.011 Anfragen

Der Notarztwagen im Kreuzungsbereich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch ein Notarztwagenfahrer, der in den für den Gegenverkehr durch Ampelschaltung mit „grün“ freigegebenen Kreuzungsbereich einfahren will, muss sich vorab vergewissern, das Sondersignal von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen worden ist.

Deshalb darf er sich der kreuzenden Fahrbahn als eigentlichem Gefahrenbereich nur mit einer Geschwindigkeit nähern, die noch ein Anhalten ermöglicht.

Ist das Signalhorn nicht zu hören, kann nur auf die optische Wahrnehmbarkeit abgestellt werden.

Kommt es zu einem Unfall, so hängt es vom konkreten Einzelfall ab, ob eine Haftungsquote zu bilden ist (vorliegend: 20 % für den Unfallgegner aus Betriebsgefahr).


OLG Naumburg, 08.02.2013 - Az: 10 U 39/12

ECLI:DE:OLGNAUM:2013:0208.10U39.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn