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Überklebung von HU-Plaketten - Urkundenfälschung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall war die bei einem Lkw im Oktober 2009 nach der StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung nicht vorgenommen. Um das Fahrzeug dennoch im Straßenverkehr nutzen zu können, brachte der Betroffene am hinteren Kennzeichen eine HU-Plakette auf, die eine Gültigkeitsdauer bis Oktober 1993 aufwies. Diese hatte denselben Farbton, wie die HU-Plaketten, deren Gültigkeit erst 2011 ablief.
Um den Anschein zu erwecken, dass die nächste Hauptuntersuchung erst im Oktober 2011 erforderlich sein würde, überzeichnete der Betroffene die Zahl „93" mit der Ziffer „11". Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei wurde die Manipulation am Kennzeichen bemerkt.
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Hussain
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