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Beschädigung des Autos durch Zapfhahn

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Löst sich ein Zapfhahn von der Zapfsäule und beschädigt dieser ein Fahrzeug indem es gegen selbiges fällt, so ist dies vom Betreiber der Tankstelle zu vertreten. Es ist unerheblich, ob das Herabfallen dadurch verursacht wurde, dass der vorherige Benutzer den Zapfhahn nicht ordnungsgemäß eingehängt hat. Das Risiko des Fehlverhaltens von anderen Nutzern trägt der Tankstellenbetreiber und nicht der Geschädigte. Die Durchführung von lediglich zwei Kontrollgängen pro Tag genügt der Verkehrssicherungspflicht nicht.


AG Ingolstadt, 05.11.2007 - Az: 15 C 2648/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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