Ein Motorradfahrschüler darf nicht ohne Vorbereitung vom Fahrlehrer in den Straßenverkehr gelassen werden.
Insbesondere bei Anfängern ist der Fahrlehrer gehalten, Balanceübungen durchzuführen oder das Fahren im Schritttempo auf ungefährlichem Gelände zu üben.
Wird die erste Fahrstunde jedoch ohne jegliche Vorbereitung durchgeführt, so haftet der Fahrlehrer, wenn sich der Fahrschüler an einer Straßenlaterne verletzt, nachdem er an einer Kreuzung von der Fahrbahn abkam.
LG Osnabrück, 24.04.2003 - Az: 9 U 3071/91
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