Umrechnung von Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer vor der Rechtsänderung zum 1.5.2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestands am Tattag durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestands nach der Tabelle des § 65 III Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte.
VGH Bayern, 15.04.2015 - Az: 11 BV 15.134
ECLI:DE:BAYVGH:2015:0415.11BV15.134.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.