Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.110 Anfragen
Das Tattagsprinzip bei der Bonusregelung im Punktesystem
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch bei der Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG ist auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes abzustellen (sog. Tattagprinzip).
Die Regelung des § 4 V StVG zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber die bei Erreichen von 18 Punkten zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht hat, dass gegenüber dem Betroffenen zuvor die Maßnahmen nach § 4 III S.1 Nrn.1 und 2 StVG ergriffen wurden, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene darauf noch in der erwünschten Weise reagieren kann, nämlich indem er sein Verhalten im Straßenverkehr ändert. Die Bestimmung des § 4 V StVG soll nach dem Regelungskonzept des Gesetzgebers sicherstellen, dass die Ungeeignetheitsvermutung des § 4 III S.1 Nr.3 StVG aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst greift, wenn der Betr. zuvor alle "Warnstufen" durchlaufen hat.
Diese Warnfunktion kann lediglich das Tattagprinzip, nicht jedoch das Rechtskraftprinzip im gebotenen Umfang sicherstellen.
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - Az: 10 S 82/13
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...