Falschparkern muß nicht hinterher telefoniert werden!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch dann, wenn ein sichtbarer Hinweis mit Aufenthaltsort des Falschparkers nebst Mobiltelefonnummer im Fahrzeug liegt, kann ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden. Es besteht keine Verpflichtung, dem Falschparker hinterher zu telefonieren. Darüber hinaus sollen Falschparker, die wie oben dargestellt vorgehen,
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